Fünf Jahre EU-Mittelstandsinitiative – Happy Birthday, Small Business Act!

Bessere Finanzierungsmöglichkeiten, einen leichteren Marktzugang, Bürokratieabbau und die Förderung des Unternehmergeistes hatte sich der Small Business Act bei seiner Implementierung vor fünf Jahren auf die Fahnen geschrieben – die richtigen Ziele, findet der DIHK. Um die Wettbewerbsfähigkeit der über 23 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen in Europa weiter zu stärken und Bürger zu Neugründungen zu motivieren, bleibe aber noch viel zu tun.

 

DIHK, Pressemitteilung vom 10.10.2013

100 Maßnahmen für den Mittelstand – seit fünf Jahren soll der Small Business Act (SBA) die Wettbewerbsfähigkeit der über 23 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa stärken. Zeit für Bilanz und Ausblick.

 

Schwerer Start – richtige Akzente
Der SBA wurde 2008 vom damaligen EU-Kommissar für Unternehmenspolitik Günter Verheugen verkündet – kurz vor der schwersten Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte. Richtigerweise haben sich EU-Kommission und Mitgliedstaaten auf Maßnahmen konzentriert, die KMU auf den Nägeln brennen: bessere Finanzierung, leichterer Markzugang und Bürokratieabbau. Zusammen mit der Förderung von Unternehmergeist sind dies bis heute die vier Schwerpunkte des SBA.

 

Vorfahrt für KMU
Mehr Konsequenz tut Not. Kleinbetriebe (weniger als 50 Mitarbeiter) haben zum Beispiel bis zu zehn Mal höhere Bürokratiekosten als größere Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte). Es macht den SBA unglaubwürdig, wenn die EU von Mittelstandsfreundlichkeit spricht, EU-Regeln aber gleichzeitig viel Bürokratie ins Tagesgeschäft von KMU bringen, wie etwa die Chemikalienrichtlinie REACH, Regeln zur grenzüberschreitenden Mehrwertsteuererstattung, zur Produktsicherheit, zur Arbeitszeitgestaltung oder zur öffentlichen Vergabe. Zu Recht wird im SBA deshalb gefordert, alle Regelungen auf Auswirkungen für KMU zu überprüfen. Es muss deutlich sein, welche Regelungen mit welchem Ergebnis dem Test unterzogen wurden. Das geschieht bisher aber nur in Teilen.

 

Unternehmertum weiter fördern!
Gute Gründer sind der starke Mittelstand von morgen. Es ist daher gut, dass die EU für Existenzgründungen wirbt. Doch Kampagnen allein reichen nicht. Zu Recht schreibt der SBA den Mitgliedsländern daher ins Stammbuch, „Unternehmertum“ stärker in Schulen und Hochschulen zu verankern und One-Stop-Shops einzurichten, bei denen Gründer alle Informationen zu Genehmigungen, Finanzierung und Förderung aus einer Hand erhalten. In Deutschland bieten sich hierfür die IHKs an, die bereits heute 200.000 Gründern jährlich einen Rundum-Service bieten.

 

Marktzugang erleichtern
Maßnahmen für einen leichteren Marktzugang müssen fester Bestandteil des SBA bleiben. Die von der EU errichteten neuen Strukturen, um KMU bei der Internationalisierung zu unterstützen, etwa „European Business Center“ im Ausland, müssen auf erprobten und erfolgreichen nationalen Instrumenten und Institutionen der Außenwirtschaftsförderung aufbauen. IHKs und AHKs können dabei ihre Expertise einbringen – innerhalb der EU wie auch weltweit.

 

SBA 2.0: Fachkräftesicherung als neuer Schwerpunkt …
Der SBA muss sich den aktuellen Entwicklungen anpassen: Der demografische Wandel z. B. bedrängt KMU in Deutschland zunehmend. Ein SBA 2.0 muss deshalb auch die Herausforderung der Fachkräftesicherung aufgreifen. Für viele europäische Staaten bietet möglicherweise das duale System der Berufsbildung guten Anschauungsunterricht: Die praxisnahe Ausbildung sorgt in Deutschland für die europaweit geringste Jugendarbeitslosigkeit und dafür, dass KMU theoretisch und praktisch ausgebildete junge Fachkräfte erhalten.

 

… und europaweiter Markt für Beteiligungskapital
Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat gezeigt, wie wichtig eine solide Eigenkapitalbasis für KMU ist. Ein europaweites, wettbewerbliches Marktumfeld für Venture Capital muss daher prominenten Stellenwert im SBA einnehmen. So kann das Finanzierungsangebot erhöht werden, der Wettbewerb der Eigenkapitalgeber um den Mittelstand entfacht und Beteiligungskapital für mehr KMU zugänglich gemacht werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Eigenkapitalbildung nicht durch hohe Steuern gefährden. Bei Basel III darf es auch nach der dreijährigen Probephase nicht zu unnötigen Erschwernissen bei der Kreditvergabe an KMU kommen – notfalls muss nachjustiert werden.

———————-

Quelle: DATEV eG