Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Zusammenführung von Verlagsgeschäften

Die EU-Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung die geplante Gründung von Penguin Random House genehmigt, mit der Teile der Verlagsgeschäfte des deutschen Medienkonzerns Bertelsmann und der britischen Verlagsgruppe Pearson zusammengeführt werden sollen.

 

Bertelsmann und Pearson im Joint Venture Penguin Random House

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 05.04.2013

 

Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung die geplante Gründung von Penguin Random House genehmigt, mit der Teile der Verlagsgeschäfte des deutschen Medienkonzerns Bertelsmann und der britischen Verlagsgruppe Pearson zusammengeführt werden sollen. Die Kommission stellte fest, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen weiterhin mit mehreren starken Wettbewerbern konkurrieren wird.

 
Die Kommission prüfte die Auswirkungen des Vorhabens auf die vorgelagerten Märkte für den Erwerb von Urheberrechten für englischsprachige Bücher im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und weltweit sowie auf die nachgelagerten Märkte für den Verkauf englischsprachiger Bücher an Händler im EWR, insbesondere im Vereinigten Königreich und in Irland. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass sich das neue Unternehmen Penguin Random House auf beiden Arten von Märkten weiterhin gegen mehrere große und zahlreiche kleine und mittlere Verlage behaupten muss. Der Einzelhandel mit englischsprachigen Büchern ist ein konzentrierter Markt, da gedruckte Bücher vor allem über Supermärkte und E-Books vor allem über große Online-Händler wie Amazon vertrieben werden. Darüber hinaus lieferte die Untersuchung der Kommission keine Beweise dafür, dass das Vorhaben im Hinblick auf den Erwerb von Urheberrechten und den Verkauf englischsprachiger Bücher an Händler das Risiko einer Koordinierung zwischen Verlegern birgt.

 
Ferner prüfte die Kommission die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Fremdvertrieb von Büchern, einen Bereich, in dem sowohl Random House als auch Penguin tätig sind. Auch die Auswirkungen auf den Markt für Buchproduktion wurden angesichts der vertikalen Beziehung zwischen den Tätigkeiten von Bertelsmann in der Buchproduktion (über seine Tochtergesellschaft Arvato und BePrinters) und den Tätigkeiten von Penguin Random House im Verkauf englischsprachiger Bücher an Buchhändler geprüft. Die Kommission stellte fest, dass die Marktanteile der beteiligten Unternehmen gering sind und auch künftig viele andere Anbieter in den Bereichen Buchproduktion und Fremdvertrieb von Büchern im EWR tätig sein werden.

 
Die Kommission kam daraufhin zu dem Schluss, dass das Vorhaben den wirksamen Wettbewerb im EWR nicht erheblich behindern würde.

 
Das Vorhaben wurde am 26. Februar 2013 bei der Kommission angemeldet.

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Quelle: DATEV eG