Die Leiter der einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden der EU und die EU-Kommission haben sich auf ein Paket bewährter Verfahrensweisen für den Umgang mit grenzübergreifenden Zusammenschlüssen, die nicht auf EU-Ebene geprüft werden, verständigt.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom
09.11.2011
Die Leiter der einzelstaatlichen
Wettbewerbsbehörden der EU und die Europäische Kommission haben sich auf ein
Paket bewährter Verfahrensweisen verständigt (Best Practices on Cooperation
between EU National Competition Authorities in Merger Review). Mit den bewährten
Verfahrensweisen sollen die Zusammenarbeit und die Weitergabe von Information an
die anderen Wettbewerbsbehörden in der Europäischen Union bei Zusammenschlüssen
gefördert werden, die nicht für eine Prüfung durch die Kommission selbst in
Frage kommen, sondern von mehreren Mitgliedstaaten zu genehmigen sind. Die 2004
durchgeführte Reform der EU-Vorschriften für Zusammenschlüsse, die auf EU-Ebene
geprüft werden müssen, hat die Übertragung von Fusionsfällen zwischen der
Kommission und den einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden erleichtert. Dadurch
werden viele Wettbewerbssachen, die unter der Anmeldeschwelle liegen, gleichwohl
von der Kommission geprüft. Viele Zusammenschlüsse werden jedoch immer noch von
zwei oder mehr einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden zugleich nach nationalem
Recht geprüft. 2007 meldeten die einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden mehrere
hundert Fälle, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten geprüft wurden.
Mehrfachanmeldungen können bisweilen nicht nur zu erheblicher
Rechtsunsicherheit, zu Kosten und zu Verzögerungen für die fusionierenden
Unternehmen führen, sondern auch zu kollidierenden Beschlüssen der
einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden.
Die bewährten Verfahrensweisen
wurden angenommen, um die mit Mehrfachanmeldungen verbundenen Schwierigkeiten zu
beheben. Sie erläutern die wichtigsten Schritte für eine bessere Zusammenarbeit
der einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden und die Informationen, die die
Behörden weitergeben sollten, etwa in Bezug auf den Zeitplan des
Prüfungsvorgangs oder etwaige Abhilfemaßnahmen, mit denen verhindert werden
soll, dass sich ein Zusammenschluss nachteilig auf Kunden und Verbraucher
auswirkt.
Eine Zusammenarbeit bei Unternehmenszusammenschlüssen, die den
Wettbewerb in mehr als einem Mitgliedstaat beeinträchtigen könnten oder für die
in mehr als einem Mitgliedstaat Abhilfemaßnahmen festgelegt werden müssten,
würde dazu beitragen, dass fusionierende Unternehmen als auch einzelstaatliche
Wettbewerbsbehörden die Gefahr widersprüchlicher Ergebnisse
verringern.
Die bewährten Verfahrensweisen wurden von einer Arbeitsgruppe
ausgearbeitet, die die Kommission und die einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden
2010 ins Leben gerufen hatten. Auch die einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden
des Europäischen Wirtschaftsraums waren dort vertreten.
„Das
EU-Fusionskontrollsystem ist eine der Erfolgsgeschichten der EU und sorgt dafür,
dass die Verbraucher zwischen Produkten und Dienstleistungen zu
wettbewerbsfähigen Preisen wählen können, während die Unternehmen mit einer
raschen Prüfung ihrer Zusammenschlüsse rechnen können, die ihnen die Tür zu
einem Markt mit 500 Millionen Verbrauchern öffnet“, erklärte Joaquín Almunia,
Vizepräsident der Kommission und für Wettbewerb zuständiger EU-Kommissar. „Die
Unternehmen verlangen aber auch mehr Zusammenarbeit der einzelstaatlichen
Wettbewerbsbehörden und mehr Konvergenz in deren Fusionskontrollpolitik, und
genau das bieten diese bewährten Verfahrensweisen“, so Almunia
weiter.
Mit den bewährten Verfahrensweisen wird nicht in jedem Fall, in
dem mehrere Rechtssysteme betroffen sind, eine Zusammenarbeit angestrebt. Die
einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden sollen vielmehr von Fall zu Fall
entscheiden, ob eine gezielte Zusammenarbeit für die Prüfung förderlich
ist.
Der Erfolg der Zusammenarbeit wird in hohem Maße vom guten Willen
und der Zusammenarbeit der fusionierenden Unternehmen abhängen, weil die
einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden in den meisten Fällen auf sie angewiesen
sind, wenn sie deren Zustimmung für den Austausch vertraulicher Informationen
brauchen. Sowohl die fusionierenden Unternehmen als auch die einzelstaatlichen
Wettbewerbsbehörden sind an guter Zusammenarbeit interessiert, da diese die
generelle Effizienz, Transparenz und Effektivität des Prüfungsverfahrens
fördert. Auch bei der zeitlichen Abstimmung der Anmeldungen ließe sich die
Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden durch die
Mitwirkung der beteiligten Unternehmen erleichtern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der
EU-Kommission.
Quelle: EU-Kommission
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