Die Energiesteuerermäßigung von Erdgaskraftstoff soll beibehalten werden. Eigentlich wäre die Steuerbegünstigungen für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas Ende des Jahres 2018 ausgelaufen. Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (18/11493) will die Bundesregierung einem Gesetzgebungsauftrag des Deutschen Bundestages nachkommen und die Energiesteuerermäßigung grundsätzlich fortführen.
Gas-Steuerbegünstigung wird verlängert
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.03.2017
Außerdem gibt es Neuregelungen im Bereich der Elektromobilität. Zum Beispiel sollen im Öffentlichen Personennahverkehr eingesetzte Elektro- und Plug-in-Hybridbusse steuerlich mit dem bereits geförderten Schienenbahn- und Oberleitungsomnibusverkehr gleichgesetzt werden. Damit werde der technologischen Entwicklung im Verkehrssektor Rechnung getragen, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Die Entlastung soll 9,08 Euro pro Megawattstunde betragen. Da es sich um eine Beihilfe handelt, ist eine Freistellungsanzeige bei der Europäischen Kommission erforderlich.
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Quelle: DATEV eG