Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 22.03.2017 dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Fahrlehrergesetz zugestimmt. Es sollen u. a. die Berufszugangsregelungen, die strukturelle und inhaltliche Gestaltung der Fahrlehreraus- und -weiterbildung sowie die Anzeige- und Nachweispflichten und die Fahrschulüberwachung an aktuelle Erfordernisse angepasst werden.
Geändertes Fahrlehrergesetz beschlossen
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.03.2017
Mit der Reform des Fahrlehrerrechts sollen insbesondere die Berufszugangsregelungen, die strukturelle und inhaltliche Gestaltung der Fahrlehreraus- und -weiterbildung sowie die Anzeige- und Nachweispflichten und die Fahrschulüberwachung an aktuelle Erfordernisse angepasst werden, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Zu den zahlreichen Änderungen, die auf Betreiben der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vorgenommen wurden, zählt unter anderen die Wiederaufnahme der Arbeitszeitbeschränkung für Fahrlehrer auf maximal 495 Minuten pro Tag (11 Stunden à 45 Minuten), die im Regierungsentwurf nicht enthalten war. Außerdem wird die Zahl der Zweigstellen, die eine Fahrschule haben darf, auf zehn begrenzt. Ursprünglich war eine Begrenzung nicht geplant.
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Quelle: DATEV eG