Die von der Regierung geplanten Verbesserungen für Kunden bei Kartenzahlungen sind bei Verbraucherschützern auf positive Resonanz gestoßen. Das ging aus einer Anhörung im Bundestag zu dem von der Regierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (18/11495) hervor.
Gebührenverbot bei Kartenzahlungen begrüßt
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.04.2017
Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Lastschriften ließen sich bisher schon innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird jetzt gesetzlich verankert und gilt europaweit. Auch diese Vorschrift wurde von der Verbraucherzentrale begrüßt. Damit würden die Haftungsregelungen auf eine „solide und zukunftsfähige Basis“ gestellt. Der deutschen Kreditwirtschaft, dem Zusammenschluss der Bankenverbände, gehen die Haftungsregelungen insgesamt zu weit. „Ein Haftungsausschluss zugunsten des Kunden, wenn er die missbräuchliche Verwendung nicht bemerkt hat, ist zu weit gefasst“, heißt es in der Stellungnahme der Banken.
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Quelle: DATEV eG