Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes beschlossen. Damit werden die allgemeinen Regelungen in einem Bundesgebührengesetz gebündelt, um die Fachgesetze und -verordnungen von gebührenrechtlichen Regelungen zu entlasten.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 14.03.2013
Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 14. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes (17/10422) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/12722) beschlossen. Damit werden die allgemeinen Regelungen in einem Bundesgebührengesetz gebündelt, um die Fachgesetze und -verordnungen von gebührenrechtlichen Regelungen zu entlasten. Ziele seien mehr Transparenz und weniger Bürokratie, schreibt die Regierung, auch durch die weitgehende Trennung des bislang verflochtenen Gebührenrechts von Bund und Ländern. Zugleich werde für die Kalkulation der Gebühren eine „rechtssichere und nachvollziehbare Grundlage“ geschaffen, wie es weiter heißt.
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Quelle: DATEV eG