Das Bundesministerium der Finanzen hat im Januar 2014 Auslegungshinweise zu § 11 des Geldwäschegesetzes veröffentlicht. Die Auslegungshinweise, die sich nicht mit der speziell für die betroffenen Angehörigen Freier Berufe (u. a. WP/vBP) geltenden Rechtslage auseinandersetzen, sind nun abrufbar. Die WPK berichtet.
WPK, Mitteilung vom 03.06.2014
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Januar 2014 Auslegungshinweise zu § 11 des Geldwäschegesetzes („Handhabung des Verdachtsmeldewesens“) veröffentlicht.
Die Auslegungshinweise, die sich nicht mit der speziell für die betroffenen Angehörigen Freier Berufe (u. a. WP/vBP) geltenden Rechtslage auseinandersetzen, sind auf der Homepage des BMF abrufbar.
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Quelle: DATEV eG