Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit beschlossen

Das Bundeskabinett hat das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachte Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beschlossen.

 

Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit beschlossen

 

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

 

BMFSFJ, Mitteilung vom 11.01.2017

 

Das Bundeskabinett hat am 11. Januar das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachte Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beschlossen.

 

Das Gesetz will den seit über 50 Jahren geltenden Anspruch von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchsetzen. Es schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Lohn voranzutreiben.

 

Transparentere Gehaltsstrukturen

 

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig betonte: „Uns ist heute ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern im Arbeitsleben gelungen. Dazu haben wir im Vorfeld in langen Verhandlungen mit den Sozialpartnern, im Koalitionsausschuss und in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung so manche Hürde aus dem Weg räumen können. Nun ist der Weg frei für ein Gesetz, das ein wichtiges Tabu brechen wird: nämlich, über sein Gehalt zu sprechen. Der Gesetzentwurf schafft mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern – und zwar über Transparenz von Gehalts- und Entgeltsystemen. Mit dem individuellen Auskunftsanspruch, der Berichtspflicht und den Prüfverfahren wird die Unternehmenskultur verändert.“

 

Das Gesetz sieht folgende Bausteine vor:

  1. Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
  2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
  3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.
  4. Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und Definition wesentlicher Begriffe.

 

Die Lohnlücke schließen

 

Das Gesetz ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Gesellschaft, für die sich das Bundesfrauenministerium kontinuierlich einsetzt. Denn in Deutschland liegt die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern bei 21 Prozent, was vielschichtige Ursachen hat: Neben der unterschiedlichen Berufswahl ist auch die familienbedingte Erwerbsunterbrechung und der anschließende Wiedereinstieg in Teilzeit ein Grund – denn hier sind es oft nur die Frauen, die im Beruf kürzer treten. Und das hat Folgen, zum Beispiel für die Altersversorgung.

 

Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit ist nach der Einführung der Quote für Frauen in den Aufsichtsräten und den verschiedenen Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf – wie dem Elterngeld Plus oder der Familienpflegezeit – ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung zwischen Mann und Frau.

———————-

Quelle: DATEV eG