Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen wurde vom Bundesrat bestätigt und liegt jetzt dem Bundestag zur Abstimmung vor.

 

Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.02.2017

 

Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen zukünftig ihren Angestellten auf Anfrage mitteilen, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11133) zur Schaffung von mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen vor. Zudem sollen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet werden, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Lohngleichheit von Männern und Frauen zu überprüfen und entsprechende Berichte vorzulegen, die frei einsehbar sind.

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Quelle: DATEV eG