Das BMF weist darauf hin, dass mit dem Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte vom 19. Oktober 2016 die Mehrseitige Vereinbarung die für die Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften erlangt hat.
Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte
BMF, Mitteilung vom 25.10.2016
Auf Grundlage der Vereinbarung werden zukünftig länderbezogene Berichte („Country-by-Country-Reports“) zwischen den Steuerbehörden der Vertragsstaaten ausgetauscht. Durch die Abgabe der länderbezogener Berichte und durch den Austausch zwischen den Staaten erhalten die betroffenen Steuerverwaltungen Informationen über die globale Aufteilung der Erträge und die entrichteten Steuern sowie über weitere Indikatoren der Wirtschaftstätigkeiten der größten international tätigen Unternehmen. Dadurch können steuerrelevante Risiken, insbesondere im Bereich der Verrechnungspreise, besser abgeschätzt werden. Die Bundesrepublik Deutschland wird auf dieser Basis zukünftig nicht nur die länderbezogenen Berichte deutscher Konzerne erhalten und auch ins Ausland weitergeben. Deutschland wird auch die länderbezogenen Berichte von großen ausländischen Konzernen erhalten, die im Inland durch Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten tätig sind. Der Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden soll unter Berücksichtigung umfangreicher datenschutzrechtlicher Vorgaben automatisch erfolgen. Die Daten werden nur den Steuerbehörden übermittelt und nicht veröffentlicht.
Mit dem Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte vom 19. Oktober 2016 (BGBl. I S. 1178) hat die Mehrseitige Vereinbarung die für die Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften erlangt.
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Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte
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Quelle: DATEV eG