Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren verkündet

Am 09.06.2021 ist das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren im BGBl. I S. 1423 verkündet worden. Kernstück des Gesetzes ist die Öffnung des deutschen Rechts für elektronische Wertpapiere.

BMF, Mitteilung vom 09.06.2021

Das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1423) sieht als Kernstück die Öffnung des deutschen Rechts für elektronische Wertpapiere vor. Eine elektronische Begebung von Wertpapieren soll dabei auch außerhalb der Nutzung der Blockchain-Technologie und vergleichbarer Distributed-Ledger-Technologien ermöglicht werden. Dies bedeutet, dass die bislang zwingende urkundliche Verkörperung von Wertpapieren aufgegeben wird. Für die Emittenten besteht nunmehr ein Wahlrecht, ob sie Wertpapiere mittels Urkunde oder auf elektronischem Wege emittieren wollen.

Quelle: BMF

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