Die BRAK begrüßt das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten. Danach hat die Kammer für jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten, über das die gesamte schriftliche Kommunikation zwischen Gerichten und der Anwaltschaft abgewickelt werden soll.
Bundesrechtsanwaltskammer richtet elektronische Anwaltspostfächer ein
BRAK, Pressemitteilung vom 14.06.2013
Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt das am 14.06.2013 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten. Die Neuregelung überträgt ihr die Aufgabe, für jede Rechtsanwältin/jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten. Über dieses Anwaltspostfach wird künftig die gesamte schriftliche Kommunikation zwischen Gerichten und der Anwaltschaft abgewickelt werden.
„Die Bundesrechtsanwaltskammer ist gerne bereit, einen wesentlichen Beitrag zur Realisierung des elektronischen Rechtsverkehrs zu leisten. Wir haben bereits mit den Vorbereitungsarbeiten begonnen, so dass wir zum 1. Januar 2016 jeder Rechtsanwältin und jedem Rechtsanwalt ein elektronisches Anwaltspostfach zur Verfügung stellen können“, so der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges.
Die Bundesrechtsanwaltskammer fordert aber nach wie vor, dass nicht nur einseitig Anwälte Dokumente elektronisch an die Gerichte übermitteln, sondern ein System des gegenseitigen Datenaustausches etabliert wird. „Der elektronische Rechtsverkehr darf keine Einbahnstraße sein. Auch die Gerichte müssen verpflichtet werden, das neue Medium zu nutzen. Der internationale Vergleich zeigt, dass nur dann das Projekt den Nutzen haben kann, den sich alle von ihm erhoffen“, betont der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer.
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Quelle: DATEV eG