Die BRAK informiert über das am 01.01.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte.
Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte in Kraft getreten
BRAK, Mitteilung vom 08.01.2016
Ebenso wie ihre niedergelassenen Kollegen werden Syndikusrechtsanwälte auch ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach erhalten, das Gesetz sieht die Einrichtung jedoch erst zum 01.10.2016 vor.
Daneben sieht das neue Gesetz einige Änderungen vor, die das Rechtsanwaltsverzeichnis betreffen: Hier sollen künftig u. a. auch der Name der Kanzlei und etwaige Zweigstellen eingetragen werden.
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Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung, BGBl. I 2015, 2517
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Stellungnahme der BRAK (17/2015, Mai 2015)
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Quelle: DATEV eG