Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe in den Bundestag eingebracht.

 

Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.03.2016

 

Mit einer Ausbildungsreform soll der ,,Zukunftsberuf“ Pflege an neue Anforderungen angepasst werden. Die Sicherung der qualitativen Pflegeversorgung sei eine der gesellschaftspolitisch wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre, heißt es in dem von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf ( 18/7823 ). Vorgesehen ist, die bisher drei Ausbildungen Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammenzuführen.

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Quelle: DATEV eG