Gesetz zur Umsetzung des Digital Services Act in erster Lesung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Digital Services Act am 18.01.2024 in erster Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen (BT-Drucks. 20/10031).

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.01.2024

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Januar 2024, erstmals über das sog. Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) beraten, das die Bundesregierung zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt hat. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im „Kampf gegen Desinformation und Hassrede“ im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze“ in den federführenden Ausschuss für Digitales überwiesen. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv

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