Der Bundestag hat einen weiteren Gesetzentwurf der Länderkammer zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare angenommen. Damit werden Notare zur Entlastung der Justiz mit verschiedenen Aufgaben aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit betraut.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 18.04.2013
Einstimmig hat der Bundestag am 18. April einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung von Artikel 98a des Grundgesetzes (17/1468) auf Empfehlung des Rechtsausschusses abgelehnt. Damit sollte es Notaren ermöglicht werden, neben ihren Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege klassische Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übernehmen. Dadurch sollten die Gerichte nachhaltig entlastet werden, so der Bundesrat.
Der Bundestag nahm jedoch einen weiteren Gesetzentwurf der Länderkammer zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare (17/1469) gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13136) an. Damit werden Notare zur Entlastung der Justiz mit verschiedenen Aufgaben aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit betraut. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit der Länder, auch die Aufgaben des Nachlassgerichts erster Instanz auf Notare zu übertragen, entfällt, da die dafür notwendige Änderung des Grundgesetzes nicht zustande kam. Vorgesehen ist dagegen ein generelles Recht der Notare, Grundbuchinhalte mitzuteilen. Die Länder können bestimmen, dass die Erteilung eines Erbscheins notariell beurkundet werden muss und die eidesstattliche Versicherung nur vor einem Notar abzugeben ist.
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Quelle: DATEV eG