Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie „über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union“ (18/11242) vorgelegt.
Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Cyber-Sicherheit
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.02.2017
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie „über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union“ (18/11242) vorgelegt. Mit der Richtlinie wurden den Angaben zufolge ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die Cyber-Sicherheit, eine stärkere Zusammenarbeit der EU-Staaten sowie „Mindestsicherheitsanforderungen an und Meldepflichten für bestimmte Dienste“ geschaffen.
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Quelle: DATEV eG