Der Freistaat Bayern hat einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem „Abmahnmissbrauch“ im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung eingedämmt werden soll. Damit soll der vom BMI im Juni vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung ergänzt werden. Das berichtet die BRAK.
Gesetzesantrag zur Verhinderung von „Abmahnmissbrauch“
BRAK, Mitteilung vom 01.08.2018
Der Freistaat Bayern hat einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem „Abmahnmissbrauch“ im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung eingedämmt werden soll. Damit soll der vom Bundesministerium des Inneren im Juni vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung ergänzt werden. In einer Entschließung hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung Mitte Juni aufgefordert, bis zum 01.09.2018 einen Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen vorzulegen, die auf Basis der neuen Datenschutz-Grundverordnung ergehen.
Der bayerische Entwurf sieht vor, das Datenschutzrecht generell aus dem UWG herauszunehmen, indem ausdrücklich geregelt wird, dass es sich bei den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und deren Durchführungsbestimmungen nicht um Marktverhaltensregeln i. S. d. § 3a UWG handelt. Die Einordnung datenschutzrechtlicher Vorschriften als Marktverhaltensregeln ist seit längerem in der Rechtsprechung und juristischen Literatur umstritten.
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Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
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