Gesetzlicher Mindestlohn: Bundesregierung stärkt Tarifautonomie

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum gesetzlichen Mindestlohn sieht vor, dass die Tarifpartner eine wichtige Rolle bei der Festlegung des künftigen allgemeinen Mindestlohns spielen. Nicht der Gesetzgeber, sondern eine unabhängige Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern soll ab 2018 über die Anpassung des Mindestlohns entscheiden.

 

Bundesregierung, Mitteilung vom 08.05.2014

 

 

Die Tarifpartner sollen ab 2018 über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns entscheiden. „Das Gesetzespaket der Bundesregierung stärkt die Tarifpartner“, sagte Bundesarbeitsministerin Nahles beim Unternehmerforum des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks. Anschließend diskutierte Nahles mit Betriebsratsvorsitzenden der Dax-30-Unternehmen.

 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum gesetzlichen Mindestlohn sieht vor, dass die Tarifpartner eine wichtige Rolle bei der Festlegung des künftigen allgemeinen Mindestlohns spielen. Nicht der Gesetzgeber, sondern eine unabhängige Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern soll ab 2018 über die Anpassung des Mindestlohns entscheiden.

 

Danach kann die Bundesregierung die Anpassung durch Verordnung für alle Arbeitgeber sowie Beschäftigte verbindlich machen. Zudem werde die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen die Tarifeinheit stärken, so Nahles.

 

Gute Löhne sichern Fachkräfte
Die Bundesregierung hat die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde ab 2015 im Januar auf den Weg gebracht. Abweichungen vom gesetzlichen Mindestlohn sind bis Ende 2016 möglich.

 

Das Handwerk braucht gut ausgebildete Leute. Eine Handwerksausbildung sei gleichwertig mit einer akademischen Ausbildung und müsse mehr Anerkennung erfahren. „Gute Löhne gehören dazu“, so Nahles.

 

Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Dadurch werden Fehlanreize bei jungen Menschen vermieden, sich gegen eine Ausbildung zu entschließen. Bei der Diskussion um die Altersgrenze gehe es um Jugendliche mit schlechten Schulerfahrungen, erklärte Nahles. Sie müssten für eine Ausbildung ertüchtigt und gewonnen werden.

 

Alle Potenziale nutzen
Das Handwerk bilde über die Hälfte der Jugendlichen mit Hauptschulabschluss aus, lobte die Bundesarbeitsministerin. Die Wirtschaft betreibe oft eine Bestenauslese – zugunsten von großen und mittelgroßen Unternehmen.

 

Die Betriebe sollten sich auch für das Potenzial beispielsweise von Zugewanderten oder Spätstartern öffnen. Dafür biete die Bundesregierung den Unternehmen Hilfestellungen an: So ist die Berufsbegleitung beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung ein Schwerpunkt des ESF-Programms.

 

Ferner können Betriebe auch junge Fachkräfte aus Europa gewinnen. Das Sonderprogramm des Bundes zur Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen Fachkräften aus Europa (MobiPro-EU) läuft weiter, so Nahles.

 

Lob für Rente mit 63
Bei einem weiteren Termin sprach Bundesarbeitsministerin Nahles mit den Betriebsratsvorsitzenden der Dax-30-Unternehmen unter anderem über die Rente mit 63. Der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand beschäftigt viele Menschen in den großen deutschen Unternehmen. Mit dem Altersteilzeitgesetz seien flexible Lösungen möglich, so Nahles.

 

Aber die Aussicht, nach 45 Arbeitsjahren abschlagfrei mit 63 in Rente gehen zu können, kommt bei den Mitarbeitern gut an. „Die Betroffenen sind sehr froh, das in Anspruch nehmen zu können“, so Manfred Schoch, der Gesamtbetriebsratsvorsitzende von BMW. Nahles und Schoch sind überzeugt, dass es keine Frühverrentungswelle geben werde.

 

Missbrauch von Werkverträgen verhindern
Mit den Betriebsratsvorsitzenden sei auch konkret und emotional über die steigende Zahl von Werkverträgen gesprochen worden. Der Koalitionsvertrag müsse im Hinblick auf Werkverträge zügig umgesetzt werden, so Nahles. Der Koalitionsvertrag sieht vor, einen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu verhindern.

 

Das Verhältnis von Teilzeit zu Vollzeitarbeit müsse diskutiert werden. Freiwillige Teilzeit zu arbeiten sei in Ordnung, Teilzeit dürfe aber nicht zur Falle werden, warnte die Ministerin.

 

Flexibel arbeiten
Flexible Arbeitszeitmodelle waren ein weiterer Gesprächsschwerpunkt. Von Seiten der Betriebsräte sollen Arbeitsgruppen zu diesem Thema eingerichtet werden. Nahles betonte, dass es gut sei, wenn Menschen über die Regelaltersgrenze hinaus fit seien und arbeiten wollen.

 

 

Für September ist ein weiteres Gespräch zwischen Ministerin und Betriebsratsvorsitzenden geplant. Dann soll erneut über flexible Arbeitszeitmodelle gesprochen werden.

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Quelle: DATEV eG