Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte gemäß § 13a EStG

Das BMF gibt die Vordrucke „Anlage 13a“ und „Anlage AV 13a“ für das Wirtschaftsjahr 2015 bzw. die abweichenden Wirtschaftsjahre 2015/2016 bekannt (Az. IV C 7 – S-2149 / 15 / 10002).

 

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 7 – S-2149 / 15 / 10002 vom 22.10.2015

 
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder vom 6. bis 8. Oktober 2015 gibt das BMF hiermit die Vordrucke

 

„Anlage 13a“ und „Anlage 13a AV“

 

zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG für das Wirtschaftsjahr 2015 bzw. die abweichenden Wirtschaftsjahre 2015/2016 bekannt.

 

Zur Übermittlung der Gewinnermittlung gemäß § 13a Abs. 3 Satz 4 EStG erfolgt ein gesondertes Schreiben.

 

Die Vordrucke finden Sie auf der Homepage des BMF.

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Quelle: DATEV eG