Die Bundesregierung hat den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz begrüßt.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.11.2013
Quelle: hib-Nr. 504/2013
Die Bundesregierung hat den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, 18/68) begrüßt. Damit würden notwendige Anpassungen vorgenommen, die sich aufgrund der Umsetzung der AIFM-Richtlinie ergeben würden. Außerdem enthalte der Entwurf die notwendigen Rechtsgrundlagen zum FACTA-Abkommen mit den USA, in dem es um die Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten geht. Weitere Bestimmungen sollen dafür sorgen, dass das „Goldfinger-Steuersparmodell“ nicht mehr funktioniert. Steuerzahler hatten dabei durch Gründung von Edelmetallhandelsfirmen im Ausland steuerliche Vorteile erzielt.
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Quelle: DATEV eG