Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig

Das BVerwG hat entschieden, dass die Einzäunung und Bewirtschaftung nahezu des gesamten Meeresstrandes der Gemeinde Wangerland als kostenpflichtiges kommunales Strandbad rechtswidrig ist. Nicht von der Bade-Infrastruktur geprägte Flächen dürfen danach unentgeltlich zum Baden und Spazierengehen betreten werden (Az. 10 C 7.16).

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