Verbrauchern stehen bei Streitigkeiten mit Unternehmen künftig auch außergerichtliche Stellen zur Streitbeilegung zur Verfügung – deren Inanspruchnahme ist für sie grundsätzlich kostenlos. Ein entsprechendes Gesetz ließ der Bundesrat passieren.
Grünes Licht für außergerichtliche Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Bundesrat, Mitteilung vom 29.01.2016
Anerkennungsverfahren vorgeschrieben
Die nun einzurichtenden sog. Verbraucherschlichtungsstellen müssen bestimmte Anforderungen zu Fachwissen, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Transparenz erfüllen – die Einhaltung der Vorgaben wird durch staatliche Stellen geprüft.
Das Gesetz setzt eine Europäische Richtlinie um. Seine Bestimmungen treten in einem Zeitraum von zwölf Monaten nach der Verkündung durch den Bundespräsidenten schrittweise in Kraft.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG