EU-Parlament, Pressemitteilung vom 26.03.2026
- Erster EU-weiter strafrechtlicher Rahmen zur Korruptionsbekämpfung
- Angeglichene Definitionen und Strafmaße unter anderem für Bestechung, Veruntreuung und illegale Bereicherung
- Nationale Strategien zur Korruptionsbekämpfung und Datenaustausch auf EU-Ebene
- Verstärkte Zusammenarbeit mit den Agenturen und Einrichtungen der EU
Am Donnerstag verabschiedete das Parlament neue EU-weite Vorschriften zur Schaffung eines strafrechtlichen Rahmens zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption.
Die Richtlinie, auf die sich das Parlament und der Rat im Dezember 2025 vorläufig geeinigt haben, enthält umfassende Definitionen von Korruptionsdelikten, darunter Bestechung, Veruntreuung, Behinderung der Justiz, Einflussnahme, illegale Bereicherung im Zusammenhang mit Korruption, Verschleierung und Korruption im privaten Sektor, sowie vereinheitlicht die Vorschriften über Sanktionen. Die Richtlinie wurde mit 581 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen und 42 Enthaltungen angenommen.
Ein gemeinsames Konzept für Abschreckung und Sanktionen
Durch die Modernisierung bestehender Vorschriften, die Angleichung rechtlicher Definitionen und die Einführung strukturierter Sanktionsniveaus zielt der neue Rahmen darauf ab, besonders in grenzüberschreitenden Fällen, Durchsetzungslücken zu schließen. Das Sanktionssystem soll sicherstellen, dass die Höchststrafen nach nationalen Vorschriften nicht zu gering ausfallen. Die Mitgliedstaaten werden weiterhin die Möglichkeit haben, strengere Vorschriften zu erlassen und die Bestimmungen an ihre nationalen Rechtssysteme anzupassen.
Zusammenarbeit zur Bewältigung bestehender und sich abzeichnender Herausforderungen
Die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und den EU-Einrichtungen – darunter das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), die Europäische Staatsanwaltschaft, Europol und Eurojust – wird gestärkt und der Informationsaustausch und die Koordinierung verbessert. Die Mitgliedstaaten werden außerdem jährlich vergleichbare Daten veröffentlichen, um die Transparenz und faktengestützte Politikgestaltung zu verbessern.
Nationale Strategien und Anforderungen an unabhängige Stellen
Zur Stärkung von Prävention und Governance werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Strategien zur Korruptionsbekämpfung (unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft) anzunehmen und regelmäßig zu aktualisieren. Sie müssen Risikobewertungen durchführen und Systeme für Interessenkonflikte, Transparenz der politischen Finanzierung und Integritätsstandards sicherstellen. Es müssen ebenfalls spezielle und unabhängige Stellen zur Prävention und Bekämpfung von bestehender Korruption eingerichtet werden.
Zitat
Berichterstatterin Raquel García Hermida-van der Walle (Renew, NL): „Dieses Gesetz ist historisch. Korruption hat dazu geführt, dass Journalisten zum Schweigen gebracht, Bürger getötet und Leben vorzeitig beendet wurden. Hinter jeder Statistik steht ein Name, eine Geschichte und eine Zukunft, die genommen wurde. Korruption entzieht unseren Volkswirtschaften Milliardenbeträge, untergräbt das Vertrauen in die Regierung und schwächt die Demokratie. Ungehindert, bedroht sie die Grundfesten unserer Union. Dieses Gesetz soll das Wesen Europas verteidigen und unseren Bürgern gerecht werden. “
Nächste Schritte
Die Richtlinie muss nun auch vom Rat förmlich angenommen werden, bevor sie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft tritt. Die Mitgliedstaaten haben dann 24 Monate Zeit, um sie umzusetzen. Dabei ausgenommen sind die Bestimmungen über Risikobewertungen und nationale Strategien, für die eine Frist von 36 Monaten gilt.
Hintergrund
Am 3. Mai 2023 legte die Kommission ein Maßnahmenpaket zur Korruptionsbekämpfung vor. Auf Grundlage von Artikel 83 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union definierte der Text Korruption als einen Bereich „besonders schwerer Kriminalität mit grenzüberschreitender Dimension“ und umfasste Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention und Bekämpfung von Korruption. Einer Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2025 zufolge sind 69 % der Europäer der Ansicht, dass Korruption in ihrem Land weit verbreitet ist, während 66 % der Ansicht sind, dass Korruptionsfälle auf hoher Ebene nicht ausreichend verfolgt werden.
-
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des EU-Parlaments.
Quelle: Europäisches Parlament
Powered by WPeMatico