Der Bundesrat hat am 07.07.2017 den Weg für die sog. Bildungs- und Wissenschaftsschranke frei gemacht. Für die genehmigungsfreie Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken in Bildung und Wissenschaft gelten danach künftig klare Regeln.
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Quelle: DATEV eG