Grundgesetzänderungen für Entlastung

Um Kommunen und Städte in Folge der Corona-Pandemie finanziell zu entlasten, soll das Grundgesetz geändert werden. Die Koalitionsfraktionen haben dazu einen Gesetzentwurf (19/20595) vorgelegt, der am 02.07.2020 in erster Lesung beraten wird.

Grundgesetzänderungen für Entlastung

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.07.2020

Um Kommunen und Städte in Folge der Corona-Pandemie finanziell zu entlasten, soll das Grundgesetz geändert werden. Die Koalitionsfraktionen haben dazu einen Gesetzentwurf ( 19/20595 ) vorgelegt, der am Donnerstag, den 02.07.2020, in erster Lesung beraten wird. Damit wird ein weiterer Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 19/20598 ) flankiert, der die entsprechenden einfachgesetzlichen Regelungen enthält und ebenfalls am 02.07.2020 in erster Lesung beraten wird. Die Bundesregierung hatte wortgleiche Entwürfe (363/20, 364/20) bereits dem Bundesrat zugeleitet.

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