Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Grundsicherungsempfänger nach dem SGB II während des Trennungsjahres nicht auf die Verwertung ihres Hausgrundstücks verwiesen werden dürfen (Az. L 13 AS 105/16).
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Quelle: DATEV eG
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Grundsicherungsempfänger nach dem SGB II während des Trennungsjahres nicht auf die Verwertung ihres Hausgrundstücks verwiesen werden dürfen (Az. L 13 AS 105/16).
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