Der Rat der Europäischen Union hat zwei Güterrechtsverordnungen beschlossen, die Ehegatten und Lebenspartnern mit internationalem Hintergrund die tägliche Verwaltung ihres Eigentums und bei Trennung oder Todesfall eines Ehegatten oder Lebenspartners insbesondere auch die Teilung des Eigentums erleichtern sollen. Das BMJV stellt die Verordnungstexte zur Verfügung.
Güterrechtsverordnungen im Familienrecht beschlossen
BMJV, Mitteilung vom 27.06.2016
Die beiden Verordnungen enthalten Regelungen zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit von Gerichten und des anwendbaren Rechts sowie zur Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit führen.
Die insgesamt 18 Mitgliedstaaten, die sich im Weg der Verstärkten Zusammenarbeit für diese weitere Harmonisierung des Familienrechts entschieden haben, haben nun 30 Monate Zeit, um für die Durchführung der beiden Güterrechtsverordnungen in ihrem Recht zu sorgen.
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Verordnung des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, das anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands
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Verordnung des Rates zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften.
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Quelle: DATEV eG