Güterrechtsverordnungen im Familienrecht beschlossen

Der Rat der Europäischen Union hat zwei Güterrechtsverordnungen beschlossen, die Ehegatten und Lebenspartnern mit internationalem Hintergrund die tägliche Verwaltung ihres Eigentums und bei Trennung oder Todesfall eines Ehegatten oder Lebenspartners insbesondere auch die Teilung des Eigentums erleichtern sollen. Das BMJV stellt die Verordnungstexte zur Verfügung.

 

Güterrechtsverordnungen im Familienrecht beschlossen

 

BMJV, Mitteilung vom 27.06.2016

 

Am 24. Juni hat der Rat der Europäischen Union zwei Güterrechtsverordnungen beschlossen, die Ehegatten und Lebenspartnern mit internationalem Hintergrund die tägliche Verwaltung ihres Eigentums und bei Trennung oder Todesfall eines Ehegatten oder Lebenspartners insbesondere auch die Teilung des Eigentums erleichtern sollen.

 

Die beiden Verordnungen enthalten Regelungen zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit von Gerichten und des anwendbaren Rechts sowie zur Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit führen.

 

Die insgesamt 18 Mitgliedstaaten, die sich im Weg der Verstärkten Zusammenarbeit für diese weitere Harmonisierung des Familienrechts entschieden haben, haben nun 30 Monate Zeit, um für die Durchführung der beiden Güterrechtsverordnungen in ihrem Recht zu sorgen.

 

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Quelle: DATEV eG