Gutachten zu Optimierungsmöglichkeiten bei den Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung

Das BMF stellt ein Gutachten und daraus abgeleitete Reformempfehlungen der Universität Würzburg zu den Optimierungsmöglichkeiten bei den Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung vor.

 

BMF, Pressemitteilung vom 15.04.2016

 

Die Auswirkungen des demografischen Wandels und der Umgang mit seinen Folgen sind ein fortwährend aktuelles Thema für die Politik. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund gibt der Koalitionsvertrag folgende Ziele vor: Die private und betriebliche Altersvorsorge soll gestärkt werden. Sie muss auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich werden. Daher sollen Hemmnisse abgebaut und die Rahmenbedingungen verbessert werden, damit Betriebsrenten auch in kleinen und mittleren Unternehmen eine hohe Verbreitung finden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte Ende 2014 dazu in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Forschungsauftrag an die Universität Würzburg vergeben.

 

 

Der Auftrag hatte zum Untersuchungsgegenstand, welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Hemmnisse der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern im Wege stehen. Auf der Grundlage der vom Gutachter identifizierten Hemmnisse werden mit dem Abschlussbericht Reformempfehlungen vorgelegt, wie diese Hemmnisse gemindert bzw. beseitigt werden könnten. Das Gutachten enthält aus Sicht der Bundesregierung einige überlegenswerte Anstöße zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung. Dazu gehören etwa die gezielte Förderung von Geringverdienern mittels eines sog. „bAV-Förderbetrags“ und Vorschläge zur Vereinfachung und Flexibilisierung der betrieblichen Altersversorgung. Als problematisch bewertet werden hingegen die Gutachtenempfehlungen einer gesetzlichen Zuschusspflicht des Arbeitgebers bei steuerfreier Entgeltumwandlung sowie des „bAV-Abzugsbetrags für kleine Unternehmen“.

 

 

Das Bundesministerium der Finanzen wird zusammen mit den anderen betroffenen Ressorts prüfen, welche der im Gutachten empfohlenen Reformüberlegungen weiter verfolgt werden sollten. Zu Fragen im Zusammenhang mit dem sog. „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ hatte das BMAS ebenfalls ein Gutachten in Auftrag gegeben, das auf der Internetseite des BMAS zugänglich ist.

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Quelle: DATEV eG