RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz
Haltelinie für Beiträge und Rentenniveau
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 08.10.2018
Um das Rentenniveau bei 48 Prozent stabil zu halten, soll die Rentenanpassungsformel um eine Niveausicherungsklausel ergänzt werden, die dafür sorgt, dass die Renten bis 2025 so angepasst werden, dass mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreicht wird. Um den Beitragssatz bei 20 Prozent zu halten, soll eine Beitragssatzgarantie eingeführt werden, indem bei Bedarf weitere Bundesmittel für die Rentenversicherung bereitzustellen sind. Zusätzlich verpflichtet sich der Bund in den Jahren 2022 bis 2025 zu Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr als Finanzierungssockel für die allgemeine Rentenversicherung.
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