Hamburgisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß

Das FG Hamburg hat in einem ersten Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Grundsteuergesetzes entschieden und die Klage abgewiesen (Az. 3 K 176/23).

FG Hamburg, Pressemitteilung vom 13.11.2024 zum Urteil 3 K 176/23 vom 13.11.2024

Der 3. Senat des Hamburger Finanzgerichts hat am Mittwoch, dem 13. November 2024, in einem ersten Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Grundsteuergesetzes entschieden und die Klage abgewiesen (Az. 3 K 176/23). Die Revision gegen das Urteil beim Bundesfinanzhof wurde zugelassen.

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Quelle: Finanzgericht Hamburg

Powered by WPeMatico