Handelsabkommen CETA mit Kanada verfassungsrechtlich unbedenklich

Die EU-Kommission weist den Vorwurf zurück, das mit Kanada ausgehandelte Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA sei verfassungsrechtlich bedenklich.

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 31.10.2014

 

 
Die Europäische Kommission weist den Vorwurf zurück, das mit Kanada ausgehandelte Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA sei verfassungsrechtlich bedenklich.

 

In einem am 30.10.2014 von Attac München veröffentlichten Gutachten des Bremer Jura-Professors Fischer-Lescano wird behauptet, eine Ratifizierung des CETA verstieße an mehreren Punkten gegen das Grundgesetz.

 

Festzuhalten ist, dass das Grundgesetz Deutschland ausdrücklich ermächtigt, im völkerrechtlichen Verkehr mitzuwirken. Dazu gehört auch, der Einrichtung völkerrechtlicher Gremien zuzustimmen, die zur Durchsetzung eingegangener völkerrechtlicher Verpflichtungen Recht sprechen. Eine solche Einrichtung ist zum Beispiel der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Urteile mit Rechtskraft für Deutschland sprechen kann.

 

Die Mitgliedstaaten – also auch Deutschland – haben der Europäischen Union die Zuständigkeit für den Internationalen Handel der EU-Mitgliedstaaten übertragen.

 

Dadurch kann die EU als Völkerrechtsperson internationale Verträge verhandeln, durch die Ausschüsse eingerichtet werden, die über die Anwendung und Weiterentwicklung der Abkommen beraten. Derartige Gremien bestehen in der WTO schon heute. Seit den Anfängen des EU-Assoziationsabkommens mit der Türkei ist deren Zulässigkeit auch durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anerkannt.

 

Auch der Vorwurf, Negativlisten und die sog. Ratchet-Klausel würden unverhältnismäßig die im Grundgesetz verankerte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung beschränken, entbehrt jeder Grundlage. Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung schützt gegen staatliche Eingriffe in ihre Kernbereiche. Derartige Eingriffe liegen bei CETA aber gar nicht vor.

 

Zur Frage, ob das Abkommen mit Kanada ein gemischtes Abkommen ist, bei dem auch die EU-Mitgliedstaaten zustimmen müssen, hat die EU-Kommission noch keine abschließende Stellungnahme abgegeben. Die Kommission wird diese Frage prüfen, wenn sie dem Rat vorschlägt, das CETA-Abkommen zu unterschreiben.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

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Quelle: DATEV eG