Die WPK hat im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Abschlussprüfungsreformgesetzes am 17. Juni 2016 einen Überblick über die handelsrechtlichen Neuerungen erstellt, die künftig bei der Abschlussprüfung von Non-PIE zu beachten sind.
Handelsrechtliche Änderungen des AReG für Prüfer von Non-PIE
WPK, Mitteilung vom 01.06.2016
Die WPK hat in diesem Zusammenhang einen Überblick über die handelsrechtlichen Neuerungen erstellt, die künftig bei der Abschlussprüfung von Non-PIE zu beachten sind.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das AReG für die Prüfung von Non-PIE wenig neue materielle Anforderungen im HGB vorsieht. Hervorzuheben sind diesbezüglich das Verbot der sog. Big4-only-Klausel, die Möglichkeit, einen ergänzenden Hinweis auch im Falle von eingeschränkten Bestätigungsvermerken oder Versagungsvermerken aufzunehmen, sowie Regelungen zum Bestätigungsvermerk im Falle von Joint Audits. Weitere Änderungen betreffen überwiegend Klarstellungen und Konkretisierungen der bislang schon gelebten Praxis.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der WPK.
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Quelle: DATEV eG