Der Bundesrat hat der Erhöhung der Regelsätze für Empfänger von Hartz IV-Leistungen zugestimmt. Vorgesehen ist ein Anstieg um gut 2 Prozent.
Bundesrat, Mitteilung vom 10.10.2014
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2014 der Erhöhung der Regelsätze für Empfänger von Hartz IV-Leistungen zugestimmt.
Vorgesehen ist ein Anstieg um gut 2 Prozent. Alleinstehende erhalten somit ab Januar 2015 einen Betrag von 399 Euro und damit 8 Euro mehr als bisher. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 sind die Regelsätze an die Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen gekoppelt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG