Hartz IV – keine (Arbeitsmarkt-) Leistungen nach Erreichen des Rentenalters

Eine Empfängerin von SGB-II-Leistungen, die in den letzten Jahren bei verschiedenen Behörden insgesamt 4 verschiedene Geburtsdaten angegeben und sich im Laufe der Zeit immer jünger gemacht hat, erhält keine SGB-II-Leistungen mehr, insbesondere nicht zur Förderung ihrer selbständigen Tätigkeit, da sie zur Überzeugung der Richterinnen und Richter des LSG Baden-Württemberg im Herbst 2016 das Rentenalter erreicht hatte. Das geänderte Geburtsdatum in ihrer Geburtsurkunde habe sich als Fälschung entpuppt (Az. L 1 AS 2032/17 ER-B).

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Quelle: DATEV eG

Eine Empfängerin von SGB-II-Leistungen, die in den letzten Jahren bei verschiedenen Behörden insgesamt 4 verschiedene Geburtsdaten angegeben und sich im Laufe der Zeit immer jünger gemacht hat, erhält keine SGB-II-Leistungen mehr, insbesondere nicht zur Förderung ihrer selbständigen Tätigkeit, da sie zur Überzeugung der Richterinnen und Richter des LSG Baden-Württemberg im Herbst 2016 das Rentenalter erreicht hatte. Das geänderte Geburtsdatum in ihrer Geburtsurkunde habe sich als Fälschung entpuppt (Az. L 1 AS 2032/17 ER-B). (mehr …)