Haus des Ehemannes muss für Pflegekosten der Ehefrau eingesetzt werden

Für die Betreuung einer Bewohnerin eines stationären Pflegeheims besteht kein Anspruch auf Pflegewohngeld, wenn deren Ehemann Alleineigentümer eines Hauses ist, aus dessen Verwertung die Investitionskosten gedeckt werden könnten. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 12 A 3076/15).

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