Hautkrebs zu spät erkannt – 100.000 Euro Schmerzensgeld

Erkennt ein Hautarzt aufgrund als grob zu bewertender Behandlungsfehler die Hautkrebserkrankung einer Patientin nicht rechtzeitig, kann dem Arzt eine bis zum Tod führende Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Patientin zuzurechnen sein und ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro rechtfertigen. Das entschied das OLG Hamm (Az. 26 U 63/15).

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Quelle: DATEV eG