Heizwertklausel wird abgeschafft

Die Heizwertklausel im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) soll gestrichen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

 

Heizwertklausel wird abgeschafft

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.10.2016

 

Die Heizwertklausel im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) soll gestrichen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10026) vor. Die Heizwertklausel im Paragraph 8 Absatz 3 KrWG stellt bislang klar, dass ein Verbrennen von bestimmten Abfällen, eine energetische Verwertung, dann der stofflichen Verwertung gleichrangig ist, wenn der Brennwert mindestens 11.000 Kilojoule pro Kilogramm beträgt und nicht per Verordnung ein anderer Verwertungsvorrang festgelegt ist.

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Quelle: DATEV eG