Hindernisse im europäischen Binnenmarkt beseitigen, Wettbewerbsfähigkeit sichern!

Umsatzsteuerliche Registrierungserfordernisse beim Überschreiten von „Lieferschwellen“, unterschiedliche Interpretationen des Zollrechts, überbordende Entsendebürokratie: Der europäische Binnenmarkt ist noch lange nicht vollendet – im Gegenteil, die Hürden nehmen sogar eher zu als ab. Aus DIHK-Sicht ist es wichtig, dass EU-Kommission und -Mitgliedstaaten der weiteren Öffnung der Märkte höchste Priorität einräumen.

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Quelle: DATEV eG