Wenn ein Mensch durch Verschulden eines anderen ums Leben kommt, sollen nahe Angehörige künftig vom Verursacher eine finanzielle Entschädigung verlangen können. Dies sieht ein Gesetzentwurf (18/11397) der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld“ vor. Ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung ist bereits im Bundesrat eingebracht worden.
Hinterbliebenengeld bei Fremdverschulden
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 08.03.2017
Wenn ein Mensch durch Verschulden eines anderen ums Leben kommt, sollen nahe Angehörige künftig vom Verursacher eine finanzielle Entschädigung verlangen können. Dies sieht ein Gesetzentwurf (18/11397) der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld“ vor. Ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung ist bereits im Bundesrat eingebracht worden. Ein solches zweigleisiges Verfahren ist gebräuchlich, um eine parallele Beratung in beiden Kammern zu ermöglichen und so die Gesetzgebung zu beschleunigen. Der Gesetzentwurf soll am 09.03.2017 erstmals im Bundestag beraten werden.
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Quelle: DATEV eG