Hinweis zur Aufsicht über Prüfer für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle veröffentlichte einen Hinweis, der die Organisation und Durchführung der Untersuchung sowie daraus möglicherweise resultierende Maßnahmen erläutert. Darauf weist die WPK hin.

 

Hinweis zur Aufsicht über Prüfer für Qualitätskontrolle

 

WPK, Mitteilung vom 15.12.2016

 

Seit der Änderung der WPO durch das APAReG hat die Kommission für Qualitätskontrolle die Aufgabe, bei Prüfern für Qualitätskontrolle zu untersuchen, ob diese Qualitätskontrollen ordnungsgemäß durchführen (§ 57e Abs. 7 WPO).

 

Zu dieser neuen Aufgabe beschloss die Kommission für Qualitätskontrolle am 30. November 2016 einen Hinweis, der die Organisation und Durchführung der Untersuchung sowie daraus möglicherweise resultierende Maßnahmen erläutert.

 

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Quelle: DATEV eG