Die Kommission für Qualitätskontrolle veröffentlichte einen Hinweis, der die Organisation und Durchführung der Untersuchung sowie daraus möglicherweise resultierende Maßnahmen erläutert. Darauf weist die WPK hin.
Hinweis zur Aufsicht über Prüfer für Qualitätskontrolle
WPK, Mitteilung vom 15.12.2016
Zu dieser neuen Aufgabe beschloss die Kommission für Qualitätskontrolle am 30. November 2016 einen Hinweis, der die Organisation und Durchführung der Untersuchung sowie daraus möglicherweise resultierende Maßnahmen erläutert.
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Den Hinweis zur Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57e Abs. 7 WPO finden Sie auf der Homepage der WPK.
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Quelle: DATEV eG