Mit dem aktualisierten Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle zur Berichterstattung sollen den Prüfern für Qualitätskontrolle weitere Informationen für eine ordnungsgemäße Berichterstattung zur Verfügung gestellt werden, um den Verwaltungsaufwand zu verringern.
WPK, Mitteilung vom 03.04.2013
Mit dem aktualisierten Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle zur Berichterstattung sollen den Prüfern für Qualitätskontrolle weitere Informationen für eine ordnungsgemäße Berichterstattung zur Verfügung gestellt werden, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Aktualisiert sind im Wesentlichen die Bereiche der Beschreibung des Qualitätssicherungssystems sowie die Berichterstattung über Art und Umfang der Durchführung der Qualitätskontrolle.
Die Hinweise der KfQ finden Sie auf der Homepage der WPK.
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Quelle: DATEV eG