Die Kommission für Qualitätskontrolle hat am 17. Juli 2017 beschlossen, ihren Hinweis zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle (Punkt F. Qualitätskontrollen bei Praxen, die auch Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB prüfen, sog. „gemischte Praxen“) um eine Fußnote zu ergänzen. Das berichtet die WPK.
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Quelle: DATEV eG