HOAI der Architekten europarechtswidrig
EuGH, Urteil C-377/17 vom 04.07.2019
Als Grund für seine Entscheidung nennt der EuGH Inkohärenz: Einerseits sollen Mindest- und Höchstpreise gerechtfertigt sein, weil sie der Qualitätssicherung dienen würden, andererseits können aber grundsätzlich Planungsleistungen von jedem Dienstleister erbracht werden, ohne dass ein Nachweis der fachlichen Eignung erforderlich ist. Dies passe nicht zusammen.
Die erste Auswertung der Bundesarchitektenkammer ist hier abrufbar.
Powered by WPeMatico