Höhere Entgeltvereinbarungen für allgemeine Krankenhausleistungen einer mit Plankrankenhaus verbundenen Privatklinik sind unwirksam

Das OLG Karlsruhe entschied, dass die mit einem Plankrankenhaus verbundene Arcus Sportklinik für Operationen, die auf der Basis von ab dem 01.01.2012 geschlossenen Behandlungsverträgen durchgeführt wurden, nur die Fallpauschalen für gesetzlich Versicherte abrechnen darf, höhere Entgeltvereinbarungen sind unwirksam (Az. 10 U 2/17).

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Quelle: DATEV eG