Hundehalterin zum Schadensersatz verurteilt

Das OLG Oldenburg bestätigte ein Urteil des LG Osnabrück, das entschied, dass eine Hundehalterin für alle Schäden haftet, die der Klägerin durch den Angriff der Bordeaux-Dogge entstanden sind und zukünftig noch entstehen. Es seien sowohl die Voraussetzungen für eine Tierhaltergefährdungshaftung als auch die einer Verschuldenshaftung gegeben (Az. 5 U 94/15).

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Quelle: DATEV eG