Die Chance, den Bestätigungsvermerk zu verbessern, sieht auch das IDW in seinem Schreiben an das IAASB. Dazu gehört aber, einige Anforderungen im Konsultationspapier des IAASB anders zu gestalten.
IDW, Mitteilung vom 10.10.2012
Diese Chance sieht auch das IDW in seinem Schreiben an das IAASB. Dazu gehört aber, einige Anforderungen im Konsultationspapier des IAASB anders zu gestalten. Ein wichtiger Punkt dabei wäre, den Bestätigungsvermerk um unternehmensspezifische Erläuterungen zu erweitern; dies gelte aber nur dann, wenn es sich um so bedeutsame Risiken handelt, die auch im Abschluss oder Lagebericht dargestellt sind.
Für fraglich hält das IDW, diesen Punkt – wie vom IAASB vorgeschlagen – auf Unternehmen von öffentlichem Interesse zu beschränken.
Mehr dazu finden Sie im Schreiben des IDW sowie im Konsultationspapier des IAASB.
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Quelle: DATEV eG