IDW zu Vorschlägen des BMJ zur Änderung des Umwandlungsgesetzes

Das Institut der Wirtschaftsprüfer nimmt Stellung zu den Vorschlägen des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Umwandlungsgesetzes, die noch in das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Aktienrechtsnovelle 2012 eingebracht werden sollen.

 

IDW, Mitteilung vom 15.01.2013

 

Diese Vorschläge sollen noch in das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Aktienrechtsnovelle 2012/2013 eingebracht werden. Mit Blick auf die vorgesehene Schaffung einer Ersetzungsbefugnis im Falle einer Nachteilsausgleichspflicht nach § 15 UmwG spricht sich das IDW dafür aus, dass sowohl für den Fall der nicht börsennotierten als auch den der börsennotierten AG als übernehmenden Rechtsträger den benachteiligten Aktionären so viele zusätzliche Aktien zu gewähren sein sollten, wie diese Aktionäre bei angemessener Festlegung des Umtauschverhältnisses bereits ursprünglich hätten erhalten müssen.

 
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags wird voraussichtlich am 18.02.2013 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzgebungsvorhaben durchführen.

 
Das Schreiben vom 14.01.2013 sowie die Vorschläge des BMJ finden Sie auf der Homepage des IDW.

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Quelle: DATEV eG