IDW zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht 2011

Das IDW hat zum Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts 2011 gegenüber dem BMF Stellung genommen.

IDW, Mitteilung vom 16.09.2011

Zum Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts 2011 nahm das IDW mit Schreiben vom 09.09.2011 gegenüber dem BMF Stellung. Unklar bleibt, ob mit den ErbStR 2011 die Einzelhinweise zu den Erbschaftsteuerhinweisen (ErbStH) sowie der Erlass zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer und Bewertungsrechts; Anwendung der geänderten Rechtsvorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (AEErbSt) ersetzt werden oder keine Änderung erfahren. Das IDW fordert insoweit eine Klarstellung.

In seinem Schreiben äußert sich das IDW vor allem zu den Verwaltungsvorschriften zur erbschaftsteuerlichen Wertermittlung und regt Klarstellungen an bzw. fordert entsprechende Korrekturen an den ErbStR 2011, soweit die Auffassung der Finanzverwaltung dem Gesetzeswortlaut widerspricht.

Das Schreiben finden Sie auf der Homepage des IDW.

Quelle: IDW

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Quelle: DATEV eG